Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von größter Bedeutung ist: Für Arbeitnehmer ist ein funktionierendes Arbeitsverhältnis in der Regel finanzielle Lebensgrundlage. Für Arbeitgeber sind reibungslos ablaufende Arbeitsverhältnisse Basis für einen reibungslosen Betrieb des Unternehmens und damit für wirtschaftlichen Erfolg – unabhängig von Unternehmensgröße und Branche.

Rechtsanwalt Hausel berät und vertritt in unserer Kanzlei Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich und vor Gericht, jedoch natürlich nie in derselben Angelegenheit. Denn wir sind der Auffassung, dass es zum Vorteil unserer Mandanten ist, wenn wir Argumente, Standpunkte und Strategien der Gegenseite sowohl aus der Sicht des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers kennen und in die Beratung unserer Mandanten einbeziehen können.

Unsere Beratung im Arbeitsrecht

Wenn aus Meinungs­verschieden­heiten im Arbeits­verhältnis eine Auseinander­setzung wird, in der arbeits­rechtliche Konsequenzen drohen oder erfolgt sind (z. B. Abmahnung, Kündigung), ist es ratsam, zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

So sollte man eine Abmahnung anwaltlich prüfen und ggfs. aus der Personalakte entfernen lassen, wenn man überzeugt ist, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgte. Aber vor allem wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, gilt es zeitnah anwalt­lichen Rat einzuholen. Denn eine Kündigungs­schutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeits­gericht erhoben werden. Andernfalls ist ein Vorgehen gegen eine Kündigung kaum noch möglich.

Rechtsanwalt Hausel unterstützt Arbeitnehmer deswegen auch kurzfristig im Falle einer Abmahnung, ordentlichen oder fristlosen Kündigung – außer­gerichtlich und natürlich bei Bedarf vor dem Arbeits­gericht.

Sie benötigen Unterstützung in einer Auseinander­setzung mit Ihrem Arbeitgeber? Sprechen Sie uns gerne an! Rechtsanwalt Bernd Hausel hilft Ihnen schnell, effektiv und unkompliziert. Rufen Sie uns gerne an unter 09103 / 7938–0!

Auch vor Unterzeichnung eines Arbeits­vertrages, Aufhebungs­vertrages oder im Zusammenhang mit einer Versetzung ist Rat von einem Rechts­anwalt für Arbeitsrecht oftmals hilfreich, um in Vertrags­verhandlungen nicht übervorteilt zu werden. Zudem ist Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oftmals sinnvoll, um die eigenen Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, wenn es um ein Arbeits­zeugnis geht, das nicht erteilt wird oder hinter den eigenen Erwartungen zurückbleibt.

Deshalb unterstützen wir Sie als Arbeitnehmer in diesen Fragen des Arbeitsrechts und selbst­verständlich auch in allen arbeits­rechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise im Zusammenhang mit Elternzeit und Elterngeld, Anspruch auf Teilzeit (Pflege­teilzeit etc.) oder bei ausbleibenden Gehalts- und Lohn­zahlungen etc.

Sie benötigen Rat in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit? Sprechen Sie uns gerne an! Rechtsanwalt Bernd Hausel hilft Ihnen schnell, effektiv und unkompliziert. Rufen Sie uns gerne an unter 09103 / 7938–0!

Das Arbeitsrecht hat nicht selten unmittelbar Einfluss auf den Unternehmer­alltag. Angefangen bei arbeits­rechts­konformen Stellen­aus­schreibungen (AGG), über die Erstellung und Verhandlung von Arbeits­verträgen bzw. Geschäfts­führer­verträgen, oder Fragen zu Eltern- oder Pflegezeit, Brücken­teilzeit, Urlaub oder Entgelt­fortzahlung bis hin zur Kündigung oder Aufhebung – das Arbeits­recht spielt hier immer eine entscheidende Rolle.

Anwaltliche Unterstützung in diesem Zusammen­hang muss dann verschiedenen Anforderungen gerecht werden: So ist Beratung und Vertretung in akuten Einzel­fällen notwendig, wenn z. B. eine Abmahnung und/oder eine Kündigung im Raum steht. Gleich­zeitig ist für Arbeitgeber ebenso anwaltliche Unter­stützung im Bereich Vertrags­gestaltung (Arbeitsvertrag, Aufhebungs­vertrag etc.) oder im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung arbeits­recht­licher Maßnahmen unerlässlich. Das gilt auch und gerade, wenn es dabei nicht um eine einzelne Kündigung, sondern um zahlreiche Entlassungen in betrieblichen Krisen geht und darum, welche personellen Maßnahmen dann zulässig sind.