Unser Beratungsangebot im Erbrecht richtet sich an unterschiedliche Personen­kreise: Wir beraten und unterstützen Personen, die zu Lebzeiten ihren letzten Willen verbindlich und nach ihren Vorstellungen geregelt wissen wollen. Wir beraten und vertreten aber auch Personen, die geerbt haben (Erben, Erben­gemein­schaften) und/oder Personen, die enterbt bzw. auf den Pflicht­teil zurückgesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht wurden und nun anwalt­lichen Rat im Erbrecht benötigen.

Wir unterstützen unsere Mandanten in all diesen Situationen mit Fach­kompetenz und lang­jähriger praktischer Erfahrung im Erbrecht: Wir sind gerne behilflich, Ihren letzten Willen in Ihrem Sinne rechts­sicher zu formulieren, Ihnen in einer Erb­streitig­keit zu Ihrem Recht zu verhelfen oder Erben­gemein­schaften auch langfristig zu beraten, zu begleiten und letztendlich auseinander­zusetzen.

Unsere Beratung im Erbrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist exakt geregelt, was im Falle des Todes einer Person mit ihrem Vermögen geschieht. Diese gesetzliche Erbfolge greift, wenn eine Person verstirbt, die ihren Nachlass nicht individuell geregelt hat. Man kann die gesetzliche Erbfolge jedoch entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen jederzeit abändern und sein Vermögen im Todesfall z. B. mit einem (Ehegatten-)Testament oder Erbvertrag etc. nach den eigenen Vorstellungen aufteilen oder z. B. in einer Stiftung erhalten.

Wir beantworten Ihre Fragen zur Gestaltung letztwilliger Verfügungen und helfen Ihnen, Ihren Nachlass mit einem „letzten Willen“ individuell rechts­verbindlich zu gestalten. Nicht zuletzt klären wir auch für Sie, wie Sie u. a. mithilfe lebzeitiger Schenkungen im Rahmen der vorweg­genommenen Erbfolge für eine Entlastung Ihrer Erben im Hinblick auf Erbschafts­steuer sorgen können.

Sie wollen wissen, wer im Falle Ihres Todes gesetzlicher Erbe ist oder wollen ein persönliches Testament errichten? Sprechen Sie uns gerne darauf an und vereinbaren Sie einen ersten Beratungs­termin. Sie erreichen uns in Cadolzburg unter 09103 / 7938–0!

Nach einem Erbfall befinden sich Angehörige oftmals in einer Ausnahme­situation. Auch rechtlich ist dann vieles zu regeln und zu organisieren, vor allem wenn mehrere Erben zu einer Erben­gemein­schaft werden.

Wir unterstützen Erben und Erben­gemein­schaften in dieser Situation und beantworten z. B. Fragen zu den Rechten und Pflichten der einzelnen Erben in der Erben­gemein­schaft, aber auch zur Organisation und Verwaltung einer Erben­gemein­schaft. Wollen Erben die Gemeinschaft verlassen oder soll die Erben­gemein­schaft aufgelöst werden, stehen wir auch in diesem Fall zur Verfügung und unterstützen bei diesem Vorhaben – bei Bedarf auch gegen den Willen anderer Erben.

Sie haben zusammen mit anderen Personen geerbt und nun Fragen zum Thema Erben­gemein­schaft? Oder wollen Sie eine Erbengemeinschaft auflösen? Dann sprechen Sie uns gerne an! Sie erreichen uns in Cadolzburg unter 09103 / 7938–0!

Nicht selten kommt es vor, dass gesetzliche Erben (z. B. Kinder, Ehepartner) enterbt werden. Das bedeutet meist aber nicht, dass diese Person leer ausgeht: Wer enterbt wurde, wird mit dem Tod des Erblassers zwar nicht Erbe und nicht Teil der Erben­gemein­schaft, kann aber als Abkömmling oder Ehegatte des/der Verstorbenen ggf. einen Pflicht­teils­anspruch geltend machen. Dieser Pflicht­teils­anspruch beläuft sich immerhin auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also auf die Hälfte von dem, was man ohne Enterbung nach dem Gesetz geerbt hätte.

Wurden Sie enterbt, kann es sich demnach durchaus lohnen, diesen Pflicht­teil­anspruch gegen die Erben(gemeinschaft) durchzusetzen – außer­gericht­lich oder bei Bedarf auch vor Gericht.

Wollen Sie Ihren Pflicht­teils­anspruch gegen Erben durchsetzen, unterstützen wir Sie gerne dabei. Dann sprechen Sie uns gerne an! Rechtsanwalt Bernd Hausel hilft Ihnen schnell, effektiv und unkompliziert. Rufen Sie uns gerne an unter 09103 / 7938–0!

In einigen Fällen lässt sich Streit unter Erben oder unter Erben und Enterbten nicht vermeiden, in einigen Fällen endet solch ein Streit vor Gericht. So finden sich Personen, die sich ohnehin in einer persönlichen Ausnahme­situation befinden, dann zudem in einer ungewohnten Situation im Umgang mit Behörden (Finanzamt etc.) und Gerichten.

Auch in dieser Situation stehen wir Ihnen zur Verfügung und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Sie benötigen Unterstützung in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung? Wir unterstützen Sie mit dem notwendigen Wissen, der notwendigen Erfahrung und dem notwendigen Fingerspitzengefühl für Ihre persönliche Situation. Rufen Sie uns gerne an unter 09103 / 7938–0!