Kaum ein Unternehmen bleibt von Kunden oder Geschäfts­partnern verschont, die Rechnungen nicht bezahlen. Dadurch fehlen nicht nur liquide Mittel. Es entsteht auch zusätzlicher Arbeitsaufwand. Je mehr offene Rechnungen ausstehen, desto wichtiger ist ein effektives System zur Geltendmachung der Forderungen.

Mit unserem anwaltlichen Forderungs­management bieten wir Unternehmen eine professionelle und abschließende Lösung zur Beitreibung ausstehender Rechnungen an.

Unsere Beratung im Forderungsmanagement

Vor allem Geschäfts­partner reagieren verärgert, wenn offene Forderungen direkt von einem Inkasso­unternehmen beigetrieben werden. Anwaltliche Schreiben im Forderungs­management haben im Vergleich dazu eine andere Qualität und Akzeptanz, da eine rechtliche Auseinander­setzung mit dem Einzelfall erfolgt. Zudem ist es hier möglich, dass die beauftragten Rechtsanwälte bei Bedarf direkt Klage erheben können, falls andere Maßnahmen nicht greifen.

Aus diesem Grund prüfen wir für Sie zunächst das Bestehen Ihrer Forderungen und aller Fällig­keits­voraus­setzungen. Anschließend übernehmen wir den gesamten Prozess der Forderungs­beitreibung, von der ersten Mahnung bis zur Zwangs­voll­streckung ganz nach Ihren Vorstellungen.

Sie haben offene Forderungen und suchen nach effizientem anwaltlichen Inkasso? Sprechen Sie uns gerne an – Sie erreichen Rechtsanwalt Bernd Hausel unter 09103 / 7938-0.

Im ersten außer­gericht­lichen Mahn­schreiben wird zunächst eine Frist zur Zahlung gesetzt, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Bleibt die Zahlung daraufhin aus, kann anschließend der Erlass eines Mahn­bescheids beim zentralen Mahn­gericht beantragt werden. Dieser Schritt ist jedoch nur ratsam, wenn der Schuldner keine Einwände gegen die Rechnung erhoben hat. Bestreitet er die Forderung vehement, ist es ggfs. sinnvoller, direkt Klage zu erheben.

Gerne führen wir für Sie sowohl das gericht­liche Mahn­verfahren als auch das Gerichts­verfahren zur Durchsetzung einer Forderung durch. Wir prüfen stets, welcher Weg effizienter ist. Gerne erstellen wir für Sie auch Muster­schreiben für verschiedene Mahn­stufen, wenn Sie Ihre Schuldner in eigener Feder abmahnen möchten.

Sie benötigen Mahnschreiben zur Zahlungsaufforderung, möchten einen Mahnbescheid beantragen oder direkt Zahlungsklage erheben? Sprechen Sie uns gerne an – Sie erreichen Rechtsanwalt Bernd Hausel unter 09103 / 7938-0.

Es gibt prinzipiell zwei Möglich­keiten, einen Titel zu erhalten, um eine offene Forderung in der Zwangs­voll­streckung durchzusetzen. Entweder ist das gericht­liche Mahn­verfahren erfolgreich, da der Schuldner sich nicht gegen Mahn­bescheid und Voll­streckungs­bescheid wehrt. In diesem Fall ist es möglich, direkt in die Zwangs­voll­streckung überzugehen. Im Falle eines Widerspruchs gegen den Mahn­bescheid folgt ein Gerichts­verfahren. Wird der Schuldner zur Zahlung verurteilt, ist es möglich, aus dem Urteil die Zwangs­voll­streckung zu betreiben.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, dass aus einem Titel über eine offene Forderung zeitnah ein Zahlungs­eingang wird.

Sie wollen einen Titel über eine offene Forderung effizient durchsetzen? Sprechen Sie uns gerne an – Sie erreichen Rechtsanwalt Bernd Hausel unter 09103 / 7938-0.

Jede Firma hat eine andere Unter­nehmens­philosophie. Daher gehen wir gerade beim anwaltlichen Forderungs­management bzw. Anwalts­inkasso individuell auf Ihre Bedürfnisse ein. Das betrifft sowohl den Umfang als auch die Kommunikation mit Schuldnern, aber natürlich auch die Kosten des anwaltlichen Forderungs­managements. So gestalten wir den Beitreibungs-Prozess ganz nach Ihren Vorstellungen.

Sie haben Interesse am anwaltlichen Forderungsmanagement und möchten weitere Informationen zu unseren Modellen und Kosten? Sprechen Sie uns gerne an – Sie erreichen Rechtsanwalt Bernd Hausel unter 09103 / 7938-0.