Die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei, um ggfs. einen Termin für eine Erstberatung/Beratung zu vereinbaren, ist immer kostenfrei.
Hinweis: Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass unsere Kanzlei keine kostenfreien, unverbindlichen Auskünfte am Telefon geben kann – auch wenn Ihr Anliegen vermeintlich noch so klein ist. Für eine Einschätzung Ihres Rechtsproblems eignet sich die Erstberatung.
Erstberatung und weitere Beratung
Bei der sog. anwaltlichen Erstberatung geht es darum, den Sachverhalt Ihres rechtlichen Problems zunächst zu klären, und darum, Ihnen eine erste Einschätzung über die Rechtslage zu geben. Ergebnis ist eine fundierte rechtliche Auskunft zu dem von Ihnen geschilderten Rechtsproblem. Auf dieser Grundlage können Sie/wir klären und entscheiden, ob und welche rechtlichen Schritte man einleiten könnte bzw. sollte. Eine anwaltliche Erstberatung umfasst dabei die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei per E-Mail oder Telefon, ein persönliches Gespräch mit RA Hausel / RAin Eichmann, eine anwaltliche Auskunft zu Ihrer Fragestellung und die Klärung des weiteren Vorgehens. Die Kosten für eine solche Erstberatung belaufen sich für Privatpersonen auf maximal 226,10 Euro inkl. MwSt. Mit gewerblich tätigen Mandanten vereinbaren wir das Honorar im Vorfeld.
Hinweis: Je besser Sie auf den Erstberatungstermin vorbereitet sind (Unterlagen zur Hand, Ablauf eines Sachverhaltes geklärt etc.), desto genauer fällt der Rat nach einer Erstberatung aus. Die Sichtung sehr umfangreicher Unterlagen ist von der Erstberatung nicht umfasst. Ob das der Fall ist, klären wir mit Ihnen in einem kurzen, vorbereitenden Gespräch.
In der Regel wird anwaltliche Tätigkeit bei uns in der Kanzlei im Falle von streitigen Auseinandersetzungen (außergerichtlich und vor Gericht) auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet. Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Gebühren ist dabei der Streit- bzw. Gegenstandswert. Für unterschiedliche Tätigkeiten kennt das RVG dann unterschiedliche, genau festgelegte Gebührentatbestände. Ein Rechtsanwalt erhält z. B. eine Gebühr für außergerichtliche Tätigkeit (z. B. außergerichtliche Verhandlungen mit dem Gegner), für die Kommunikation im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens, den Gerichtstermin und ggfs. für einen Vergleich vor Gericht. Das macht die Vergütung nach RVG besonders transparent, die Kosten eines Rechtsstreites sind so sehr gut abschätzbar.
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn Ihr Fall von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist (z. B. Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Mietrechtsschutz etc.). Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, unterstützen wir Sie gerne dabei, zu klären, ob Ihr „Rechtsschutz“ im konkreten Fall greift, und bei der Einholung einer sog. Deckungszusage.
In schwierigen, umfangreichen Fällen erfordert oft schon die Klärung des Sachverhalts (Sichtung, Beschaffung von Unterlagen) viel Zeit, bevor eine rechtliche Analyse möglich ist. Eine Erstberatung ist dann nicht möglich und sinnvoll. In solchen Fällen berechnen wir den Aufwand für unsere Tätigkeit auf Stundenbasis, nach Zeitaufwand zu einem individuell im Vorfeld vereinbartem Stundensatz. Der zeitliche Aufwand wird möglichst exakt dokumentiert, die Zeiterfassung erfolgt bei uns im 10-Minuten-Takt. So ist die Abrechnung des Aufwands immer nachvollziehbar. Die Ergebnisse unserer Arbeit fassen wir Ihnen gerne schriftlich zusammen oder setzen für Sie Schriftstücke/Anwaltsbriefe auf.
Arbeiten wir einen komplexeren Sachverhalt auf Honorarbasis für Sie auf, kümmern wir uns z. B. um die Beschaffung, Sichtung und Auswertung von relevanten Unterlagen und recherchieren – falls erforderlich – ausführlich in der Rechtsprechung zu Ihrem Rechtsproblem. Natürlich stehen RA Hausel oder RAin Eichmann dann auch als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Vertreten wir Sie in einem Rechtsfall nach außen gegenüber einem Gegner / anderen Beteiligten, erfolgt unsere Vergütung entweder auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (gesetzliche Gebühren nach RVG), auf Honorarbasis oder in Form einer zuvor festgelegten Pauschalvergütung. Im Rahmen einer Pauschalvergütung wird unsere Tätigkeit für Sie von Beginn bis zum Abschluss des konkreten Falles – unabhängig vom exakten Arbeitsaufwand – mit einer feststehenden Summe vergütet. Jedenfalls erhalten Sie von uns – BEVOR wir mit der Tätigkeit beginnen! – eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten bzw. eine exakte Berechnung der Gebühren nach dem RVG.
Unternehmerisch tätigen Mandanten, mit denen wir langfristig zusammenarbeiten, können wir individuelle Beratungs- und Rahmenverträge anbieten, die den konkreten Arbeitsaufwand individuell berücksichtigen und gleichzeitig Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten bieten (z. B. dauerhafte Beratung, Inkasso etc.).