Auch außerhalb des Verkehrs­rechts beraten und vertreten wir Geschädigte, aber auch Versicherungen bzw. deren Versicherungs­nehmer kompetent, professionell und mit viel Erfahrung im Bereich des Schadenersatz­rechts.

Das notwendige Fachwissen, langjährige Erfahrung und Augenmaß für Ihr Anliegen hat Rechtsanwalt Bernd Hausel, der in Cadolzburg / Landkreis Fürth seit mehr als 20 Jahren Mandanten u. a. im Schadens­recht bzw. Haftungs­recht außer­gericht­lich und vor Gericht unterstützt.

Unsere Beratung im Schadensrecht

Schadens­ersatz­ansprüche können auf Vertrags­verletzungen beruhen, aber auch aus unerlaubten Handlungen des Schädigers resultieren. Eine spezielle Ausformung sind beispielsweise die Schadens­ersatz­ansprüche wegen Verletzung von Verkehrs­sicherungs­pflichten (z. B. Räum- und Streu­pflicht bei Schnee und Eisglätte, Absicherung von Baustellen, Überprüfung der Stand­festigkeit von Bäumen etc.) oder die Haftung für Schäden infolge mangel­hafter Produkte (Produzenten­haftung und Produkt­haftung). Schließlich gibt es noch die sog. Gefährdungs­haftung, die in speziell gesetzlich geregelten Fällen eingreift, wie z. B. die Tier­halter­haftung, die bspw. nach einem Hundebiss zum Tragen kommen kann.

Ob Sachschaden, Vermögens­schaden oder Personen­schaden – die hieraus resultierenden Ansprüche sind vielfältig und werden oftmals nicht vollständig ausgeschöpft. Dies kann für einen Geschädigten, insbesondere nach Erleiden eines schweren Personen­schadens, mit schwerwiegenden wirtschaft­lichen Nachteilen bis hin zur Bedrohung der Existenz verbunden sein.

Sie benötigen umfassende anwaltliche Beratung nach einem Schadensfall? Sprechen Sie uns gerne an! Unter 09103 / 7938–0 erreichen Sie uns, um einen persönlichen Beratungs­termin mit Rechtsanwalt Bernd Hausel in Cadolzburg zu vereinbaren.

Dass man nach einem erlittenen Personen­schaden Anspruch auf Schmerzens­geld haben kann, ist noch allgemein bekannt. Die richtige Bemessung und erfolgreiche Durchsetzung eines solchen Schmerzens­geldanspruches erfordern aber bereits viel Erfahrung und genaueste Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung hierzu. Gleiches gilt für die Bezifferung eines etwa entstandenen Verdienst­ausfall­schadens sowie für die Geltend­machung und Bezifferung eines Haus­halts­führungs­schadens oder eines Ersatz­anspruches für vermehrte Bedürfnisse.

Wir beraten und vertreten Sie außer­gericht­lich und vor Gericht, wenn es um die Abwehr von gegen Sie gerichteten Schaden­ersatz­ansprüchen geht. Soweit eine Haftpflicht­versicherung besteht, die ggf. eintritts­pflichtig ist, stimmen wir Ihre Vertretung insoweit mit dieser ab. Die Versicherung übernimmt dann ggf. auch das Kosten­risiko Ihrer Vertretung. Selbst­verständlich prüfen wir in solchen Fällen aber auch, ob Ihrerseits ein Rückgriffsanspruch besteht und setzen ggf. Ihre Regress­ansprüche durch.

Die aktive Geltend­machung und zügige Durchsetzung von Ersatz­ansprüchen nach einem Schaden­ereignis gehört zu unseren Haupt­tätigkeits­feldern. Dabei anfallende Rechts­anwalts­kosten sind meist Bestandteil des Schadenersatz­anspruchs und somit vom Schädiger zu ersetzen, sodass eine Rechts­schutz­versicherung nicht zwingend in Anspruch genommen werden muss.

Sie benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadens­ersatz und Schmerzens­geld? Sprechen Sie uns gerne an! Unter 09103 / 7938–0 erreichen Sie uns, um einen persönlichen Beratungs­termin mit Rechtsanwalt Bernd Hausel in Cadolzburg zu vereinbaren.