Die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei, um ggfs. einen Termin für eine Erstberatung/Beratung zu vereinbaren, ist immer kostenfrei.

Hinweis: Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass unsere Kanzlei keine kostenfreien, unverbindlichen Auskünfte am Telefon geben kann – auch wenn Ihr Anliegen vermeintlich noch so klein ist. Für eine Einschätzung Ihres Rechtsproblems eignet sich die Erstberatung.

Erstberatung und weitere Beratung

Bei der sog. anwalt­lichen Erst­beratung geht es darum, den Sach­verhalt Ihres recht­lichen Problems zunächst zu klären, und darum, Ihnen eine erste Einschätzung über die Rechtslage zu geben. Ergebnis ist eine fundierte rechtliche Auskunft zu dem von Ihnen geschilderten Rechts­problem. Auf dieser Grundlage können Sie/wir klären und entscheiden, ob und welche rechtlichen Schritte man einleiten könnte bzw. sollte. Eine anwaltliche Erst­beratung umfasst dabei die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei per E-Mail oder Telefon, ein persönliches Gespräch mit RA Hausel / RAin Eichmann, eine anwaltliche Auskunft zu Ihrer Frage­stellung und die Klärung des weiteren Vorgehens. Die Kosten für eine solche Erst­beratung belaufen sich für Privat­personen auf maximal 226,10 Euro inkl. MwSt. Mit gewerblich tätigen Mandanten vereinbaren wir das Honorar im Vorfeld.

Hinweis: Je besser Sie auf den Erst­beratungs­termin vorbereitet sind (Unterlagen zur Hand, Ablauf eines Sach­verhaltes geklärt etc.), desto genauer fällt der Rat nach einer Erst­beratung aus. Die Sichtung sehr umfang­reicher Unter­lagen ist von der Erst­beratung nicht umfasst. Ob das der Fall ist, klären wir mit Ihnen in einem kurzen, vorbereitenden Gespräch.

In der Regel wird anwalt­liche Tätigkeit bei uns in der Kanzlei im Falle von streitigen Auseinander­setzungen (außergerichtlich und vor Gericht) auf der Basis des Rechts­anwalts­vergütungs­gesetzes (RVG) abgerechnet. Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Gebühren ist dabei der Streit- bzw. Gegen­stands­wert. Für unterschiedliche Tätigkeiten kennt das RVG dann unterschiedliche, genau festgelegte Gebührentatbestände. Ein Rechtsanwalt erhält z. B. eine Gebühr für außergerichtliche Tätigkeit (z. B. außer­gericht­liche Verhandlungen mit dem Gegner), für die Kommunikation im Vorfeld eines Gerichts­verfahrens, den Gerichts­termin und ggfs. für einen Vergleich vor Gericht. Das macht die Vergütung nach RVG besonders transparent, die Kosten eines Rechts­streites sind so sehr gut abschätzbar.

Die gesetzlichen Anwalts­gebühren nach RVG werden von Ihrer Rechts­schutz­versicherung übernommen, wenn Ihr Fall von Ihrer Rechts­schutz­versicherung abgedeckt ist (z. B. Verkehrs­rechts­schutz, Arbeits­rechts­schutz, Miet­rechts­schutz etc.). Sollten Sie über eine Rechts­schutz­versicherung verfügen, unterstützen wir Sie gerne dabei, zu klären, ob Ihr „Rechtsschutz“ im konkreten Fall greift, und bei der Einholung einer sog. Deckungs­zusage.

In schwierigen, umfangreichen Fällen erfordert oft schon die Klärung des Sachverhalts (Sichtung, Beschaffung von Unterlagen) viel Zeit, bevor eine rechtliche Analyse möglich ist. Eine Erst­beratung ist dann nicht möglich und sinnvoll. In solchen Fällen berechnen wir den Aufwand für unsere Tätigkeit auf Stunden­basis, nach Zeitaufwand zu einem individuell im Vorfeld vereinbartem Stundensatz. Der zeitliche Aufwand wird möglichst exakt dokumentiert, die Zeiterfassung erfolgt bei uns im 10-Minuten-Takt. So ist die Abrechnung des Aufwands immer nach­voll­ziehbar. Die Ergebnisse unserer Arbeit fassen wir Ihnen gerne schriftlich zusammen oder setzen für Sie Schrift­stücke/Anwalts­briefe auf.

Arbeiten wir einen komplexeren Sachverhalt auf Honorar­basis für Sie auf, kümmern wir uns z. B. um die Beschaffung, Sichtung und Auswertung von relevanten Unterlagen und recherchieren – falls erforderlich – ausführlich in der Rechtsprechung zu Ihrem Rechtsproblem. Natürlich stehen RA Hausel oder RAin Eichmann dann auch als persönlicher Ansprech­partner zur Verfügung.

Vertreten wir Sie in einem Rechts­fall nach außen gegenüber einem Gegner / anderen Beteiligten, erfolgt unsere Vergütung entweder auf der Basis des Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (gesetzliche Gebühren nach RVG), auf Honorarbasis oder in Form einer zuvor festgelegten Pauschal­vergütung. Im Rahmen einer Pauschal­vergütung wird unsere Tätigkeit für Sie von Beginn bis zum Abschluss des konkreten Falles – unabhängig vom exakten Arbeitsaufwand – mit einer feststehenden Summe vergütet. Jedenfalls erhalten Sie von uns – BEVOR wir mit der Tätigkeit beginnen! – eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten bzw. eine exakte Berechnung der Gebühren nach dem RVG.

Unter­nehmerisch tätigen Mandanten, mit denen wir langfristig zusammenarbeiten, können wir individuelle Beratungs- und Rahmenverträge anbieten, die den konkreten Arbeitsaufwand individuell berücksichtigen und gleichzeitig Planungs­sicherheit hinsichtlich der Kosten bieten (z. B. dauerhafte Beratung, Inkasso etc.).