Auch außerhalb des Verkehrsrechts beraten und vertreten wir Geschädigte, aber auch Versicherungen bzw. deren Versicherungsnehmer kompetent, professionell und mit viel Erfahrung im Bereich des Schadenersatzrechts.
Das notwendige Fachwissen, langjährige Erfahrung und Augenmaß für Ihr Anliegen hat Rechtsanwalt Bernd Hausel, der in Cadolzburg / Landkreis Fürth seit mehr als 20 Jahren Mandanten u. a. im Schadensrecht bzw. Haftungsrecht außergerichtlich und vor Gericht unterstützt.
Unsere Beratung im Schadensrecht
Schadensersatzansprüche können auf Vertragsverletzungen beruhen, aber auch aus unerlaubten Handlungen des Schädigers resultieren. Eine spezielle Ausformung sind beispielsweise die Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eisglätte, Absicherung von Baustellen, Überprüfung der Standfestigkeit von Bäumen etc.) oder die Haftung für Schäden infolge mangelhafter Produkte (Produzentenhaftung und Produkthaftung). Schließlich gibt es noch die sog. Gefährdungshaftung, die in speziell gesetzlich geregelten Fällen eingreift, wie z. B. die Tierhalterhaftung, die bspw. nach einem Hundebiss zum Tragen kommen kann.
Ob Sachschaden, Vermögensschaden oder Personenschaden – die hieraus resultierenden Ansprüche sind vielfältig und werden oftmals nicht vollständig ausgeschöpft. Dies kann für einen Geschädigten, insbesondere nach Erleiden eines schweren Personenschadens, mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteilen bis hin zur Bedrohung der Existenz verbunden sein.
Sie benötigen umfassende anwaltliche Beratung nach einem Schadensfall? Sprechen Sie uns gerne an! Unter 09103 / 7938–0 erreichen Sie uns, um einen persönlichen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Bernd Hausel in Cadolzburg zu vereinbaren.
Dass man nach einem erlittenen Personenschaden Anspruch auf Schmerzensgeld haben kann, ist noch allgemein bekannt. Die richtige Bemessung und erfolgreiche Durchsetzung eines solchen Schmerzensgeldanspruches erfordern aber bereits viel Erfahrung und genaueste Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung hierzu. Gleiches gilt für die Bezifferung eines etwa entstandenen Verdienstausfallschadens sowie für die Geltendmachung und Bezifferung eines Haushaltsführungsschadens oder eines Ersatzanspruches für vermehrte Bedürfnisse.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht, wenn es um die Abwehr von gegen Sie gerichteten Schadenersatzansprüchen geht. Soweit eine Haftpflichtversicherung besteht, die ggf. eintrittspflichtig ist, stimmen wir Ihre Vertretung insoweit mit dieser ab. Die Versicherung übernimmt dann ggf. auch das Kostenrisiko Ihrer Vertretung. Selbstverständlich prüfen wir in solchen Fällen aber auch, ob Ihrerseits ein Rückgriffsanspruch besteht und setzen ggf. Ihre Regressansprüche durch.
Die aktive Geltendmachung und zügige Durchsetzung von Ersatzansprüchen nach einem Schadenereignis gehört zu unseren Haupttätigkeitsfeldern. Dabei anfallende Rechtsanwaltskosten sind meist Bestandteil des Schadenersatzanspruchs und somit vom Schädiger zu ersetzen, sodass eine Rechtsschutzversicherung nicht zwingend in Anspruch genommen werden muss.
Sie benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld? Sprechen Sie uns gerne an! Unter 09103 / 7938–0 erreichen Sie uns, um einen persönlichen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Bernd Hausel in Cadolzburg zu vereinbaren.